Grundausbildung
Als Ausbildungsbetrieb beteiligt sich das HFR aktiv an der Praxisausbildung von Lernenden in einer Grundausbildung. Jedes Jahr betreuen wir mehr als 500 Lernende. Dabei arbeiten wir eng mit zahlreichen Schweizer Bildungseinrichtungen zusammen.
Grundausbildung und Praktika
Um einen ausreichenden Impfschutz sicherzustellen, empfiehlt der Arbeits- und Personalärztliche Dienst des HFR allen Studierenden und Praktikanten mit einer Einsatzdauer von bis zu sechs Monaten, ihren Impfstatus vorgängig bei ihrem Hausarzt auf Vollständigkeit überprüfen zu lassen. Der verlangte Impfschutz ist vom Tätigkeitsbereich abhängig. Die notwendigen und empfohlenen Immunitäten und Impfungen sind hier ersichtlich.
Studierende und Lernende mit einer Praktikumsdauer von mehr als drei Monaten müssen dem Arbeits- und Personalärztlichen Dienst des HFR bei der Eintrittsuntersuchung ihr Impfbüchlein oder eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Das HFR stellt Ihnen die notwendige Arbeitskleidung zur Verfügung. Wenn Sie ein Praktikum mit Patientenkontakt absolvieren, ist das Tragen der Arbeitskleidung obligatorisch. Ein Paar saubere, geschlossene und bequeme Schuhe müssen Sie selbst mitbringen.
Im Umkleideraum steht Ihnen ein Spind zur Verfügung, in dem Sie Ihre Kleider und persönlichen Gegenstände aufbewahren können.
Bitte tragen Sie während Ihres ganzen Praktikums den Badge auf sich, den Sie von Ihrer Schule erhalten haben. Bei einem Schnupperpraktikum erhalten Sie Ihren Badge von der entsprechenden Abteilung.
Das HFR verfügt über eine beschränkte Anzahl an eigenen Unterkunftsmöglichkeiten.
Wohnangebot
Falls alle Unterkünfte des HFR belegt sind, kann Ihnen Freiburg Tourismus weiterhelfen.
www.fribourgtourisme.ch
Studierende und Praktikanten können sich im Personalrestaurant verpflegen (auf eigene Kosten).
Das HFR hat keine Parkplätze für Praktikantinnen und Praktikanten. Bitte benutzen Sie den öffentlichen Verkehr oder die öffentlichen Parkplätze in der Nähe.