Ihre Rechte und Pflichten bei einem Spitalaufenthalt
Liebe Patientin, lieber Patient
Das HFR hat die Aufgabe, Sie medizinisch zu versorgen. Dabei möchten wir Ihren Aufenthalt bei uns möglichst angenehm gestalten. Bitte lesen Sie diese Broschüre aufmerksam durch, um sich über Ihre Rechte und Pflichten während Ihres Spitalaufenthalts zu informieren. Weitere Informationen liefert Ihnen die Broschüre «Die Patientenrechte im Überblick», die von den Gesundheitsämtern mehrerer Kantone, darunter auch Freiburg, gemeinsam erarbeitet wurde. Diese Broschüre liegt gratis am Empfang auf.
"Die Patientenrechte im Überblick"
• Alle Angehörigen der Ärzteschaft, der übrigen medizinischen Berufe und der Pflege unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Ärztinnen oder Ärzte, die für Ihre Behandlung zuständig sind, können mit Ihrem Einverständnis Ihre Angehörigen über Ihren Gesundheitszustand informieren. Falls Ihre Angehörigen ein Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt wünschen, können sie sich an das Pflegepersonal wenden.
• Sie haben das Recht auf eine verständliche Information über Ihren Gesundheitszustand, dessen voraussichtliche Entwicklung, den Zweck der vorgesehenen Untersuchungen und Behandlungen, die wichtigsten Risiken und die finanziellen Aspekte (z. B. Kostenübernahme durch Ihre Grundversicherung). Gespräche mit den Ärztinnen und Ärzten und dem übrigen medizinischen Personal werden Ihnen helfen, in Ihre Behandlung aufgeklärt einzuwilligen und sich aktiv daran zu beteiligen.
• Sie haben jederzeit das Recht, eine Behandlung oder einen chirurgischen Eingriff abzulehnen, die Behandlung abzubrechen oder das Spital zu verlassen. In diesem Fall sind wir verpflichtet, Sie auf die Risiken aufmerksam zu machen und Sie zu bitten, Ihren Entscheid schriftlich zu bestätigen.
• Das elektronische Patientendossier enthält alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu Ihrem Leiden und dessen Entwicklung. Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte einzusehen und Erklärungen dazu zu verlangen. Möchten Sie Ihre Krankengeschichte einsehen oder sie an eine HFR-externe Gesundheitsfachperson übermitteln lassen, beantragen Sie dies bitte schriftlich bei Ihrem Arzt oder bei der Spitaldirektion (Generalsekretariat). Der Antrag muss Ihre Unterschrift und eine Kopie eines gültigen Identitätsausweises enthalten. Dieses Zugriffsrecht erstreckt sich jedoch weder auf Notizen, welche die Gesundheitsfachperson zum persönlichen Gebrauch verfasst hat, noch auf Daten, die Dritte betreffen und dem Berufsgeheimnis unterstehen.
• Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spitals sind unter allen Umständen an das Berufsgeheimnis gebunden.
• Diagnosen von Tumorerkrankungen leiten wir an das Freiburger Krebsregister weiter. Die Übermittlung dieser Daten ist von Gesetzes wegen erlaubt. Sie können dagegen Einsprache erheben, indem Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt wenden. Andernfalls willigt das Spital in die Datenübermittlung ein, um zur Krebsbekämpfung beizutragen.
• Das HFR leistet einen aktiven Beitrag zur medizinischen Forschung. Für die Teilnahme an einer klinischen Studie ist die schriftliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten erforderlich.
• Die Bedingungen zur Entnahme von Organen oder Gewebe an Verstorbenen zu Transplantationszwecken sind im Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen festgelegt. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Ärztin oder den Arzt Ihrer Pflegeabteilung oder konsultieren die Website swisstransplant.
Swisstransplant.org
• Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls selber nicht mehr in der Lage sind, sich zu Ihrer medizinisch-therapeutischen Versorgung zu äussern. Für die Angehörigen ist eine Patientenverfügung meist eine grosse Entlastung. Bitte sorgen Sie dafür, dass eine allfällige Patientenverfügung der Ärzteschaft, dem übrigen Gesundheitsfach- und Pflegepersonal bei Bedarf rasch zur Hand ist. Hinterlegen Sie sie zum Beispiel bei Ihrem behandelnden Arzt und/oder bei einer Vertrauensperson Ihrer Wahl. Sie können für den Fall eines Spitalaufenthalts oder einer ambulanten Behandlung auch vorsorgen und eine allfällige Patientenverfügung bereits vorgängig anmelden. Senden Sie dazu eine Kopie Ihrer Patientenverfügung an die Spitaldirektion (Generalsekretariat). Das Generalsekretariat wird die Verfügung an die medizinische Dokumentenzentrale des HFR übermitteln, die sie in Ihr Patientendossier aufnimmt. Ist keine Patientenverfügung oder keine von Ihnen genannte Person vorhanden, die Sie in medizinischen Belangen vertritt, dürfen Ihre Angehörigen nach einer im Schweizerischen Zivilgesetzbuch festgelegten Reihenfolge der vorgeschlagenen Behandlung in Ihrem Namen zustimmen.
• Am Ende Ihres Spitalaufenthalts senden wir die Rechnung mit dem SwissDRG-Code (Diagnostic Related Groups) und der Hauptdiagnose, die im Rahmen Ihrer Behandlung gestellt wurde, an Ihre Krankenkasse. Zu dieser Übermittlung sind wir gesetzlich verpflichtet. Wenn Sie nicht möchten, dass wir diese Angaben an die zuständigen Stellen Ihrer Krankenversicherung senden, können Sie verlangen, dass wir Ihre Rechnung an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse weiterleiten. Sie erhalten das entsprechende Formular bei Ihrem Spitaleintritt.
• Sie können bei der Abteilung Fakturierung HFR per Mail oder telefonisch eine Kopie der Rechnung (für ambulante oder stationäre Behandlungen) verlangen.
• Ohne ausdrückliche Einsprache gegenüber der Ärzteschaft leiten wir am Austrittstag einen zusammenfassenden Bericht an Ihren behandelnden Arzt bzw. bei einer Verlegung an die nächste Pflegeinstitution weiter. In den Tagen nach dem Austritt bzw. der Verlegung folgt zudem ein ausführlicher Bericht, um eine nahtlose medizinische Versorgung zu gewährleisten.
• Um die Kommunikation mit fremdsprachigen Patientinnen und Patienten zu erleichtern, setzt das HFR Dolmetscherinnen und Dolmetscher ein. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal.
• Wenn Sie der Meinung sind, Sie seien in Ihren Rechten verletzt worden, können Sie sich an die spitalinternen Verantwortlichen der Ärzteschaft oder Pflege, an die Spitaldirektion (Generalsekretariat) oder an die Ombudsperson wenden, die von der Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte bestimmt wurde. Die Spitaldirektion (Generalsekretariat) kann Ihnen dazu nähere Auskünfte erteilen.
Das Personal der Ärzteschaft und Pflege kann Sie nicht allein heilen. Ihre Genesung erfordert Ihre aktive Mitwirkung. Es ist Ihre Pflicht, die medizinischen Anweisungen, denen Sie zugestimmt haben, zu befolgen. Weiter müssen Sie dem Personal der Ärzteschaft, der Pflege und der übrigen Medizinbereiche die nötigen Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand und dessen Entwicklung erteilen.
• Der Spitalalltag erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Respektieren Sie die Privatsphäre Ihrer Mitpatientinnen und Mitpatienten, wie Sie dies auch selber wünschen. Bitten Sie insbesondere Ihre Besucherinnen und Besucher, die Besuchszeiten einzuhalten.
• Das gesamte Spitalpersonal (Reinigung, Technischer Dienst, Küche, Empfang, Patientenaufnahme, Transport, Pflege, Apotheke, Ärzteschaft usw.) ist um Ihr Wohl besorgt. Danke, dass Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern respektvoll begegnen.
• Das medizinische Personal ist auf Ihre Mithilfe besonders angewiesen. Indem Sie es bei den Untersuchungen und bei Ihrer Behandlung unterstützen und Fragen stellen, ermöglichen Sie uns eine optimale Betreuung.
• Bitte befolgen Sie unbedingt die ärztlichen Anweisungen, z. B. wenn Sie gebeten werden, nüchtern zu bleiben, bestimmte Medikamente abzusetzen oder bei einer ansteckenden Erkrankung in Ihrem Zimmer zu bleiben.
• Die Ärztin bzw. der Arzt bestimmt die Dauer Ihres Aufenthalts und das Austrittsdatum. Es ist Ihre Pflicht, den Austritt für das vorgesehene Datum und zur festgelegten Uhrzeit (vor 10 Uhr) vorzubereiten.
• Bitte gehen Sie sorgfältig mit den Geräten und Materialien um, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, weil Sie bestimmte Anweisungen nicht befolgt haben, tragen Sie dafür die Verantwortung.
• Mobiltelefone können Funktionsstörungen bei Geräten verursachen. Deshalb dürfen Sie Ihr Mobiltelefon in bestimmten Abteilungen nicht benutzen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Verbote.
• Aus Sicherheitsgründen erhalten alle Patientinnen und Patienten ein Patienten-Identifikations Armband.Dieses Armband dient während Ihres Spitalaufenthalts dazu, Ihre Identität bei allen Behandlungsschritten zu überprüfen. Es wird Ihnen beim Spitaleintritt durch das Personal der Patientenaufnahme oder der Pflege angelegt.
• Das HFR engagiert sich in der Aus- und Weiterbildung seines Personals. Wir danken Ihnen, dass Sie uns bei der Erfüllung unseres Lehrauftrags unterstützen.
• Bei Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als Patientin bzw. Patient wenden Sie sich bitte an das Generalsekretariat des HFR.