Allgemeine Einverständniserklärung für Erwachsene
Leisten Sie einen Beitrag zur biomedizinischen Forschung
Die Erkennung und Behandlung von Krankheiten haben in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht. Diese Entwicklung ist das Ergebnis langjähriger biomedizinischer Forschung, an der sich Ärztinnen und Ärzte, Forschende sowie Patientinnen und Patienten aktiv beteiligt haben. Dank seiner Forschungsarbeit trägt das freiburger spital (HFR) zum medizinischen Fortschritt und zum Wohlbefinden seiner Patientinnen und Patienten bei. Ein bedeutender Teil der Forschung basiert auf der Verwendung klinischer Patientendaten. Dies sind Ergebnisse von Laboruntersuchungen, medizinische Behandlungen und genetische Veranlagungen, aber auch das gesamte biologische Material, das während des Spitalaufenthalts gesammelt wurde, aber für die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht mehr benötigt wird (Blut, Urin, Gewebeproben, usw.).
Einmalige Einverständniserklärung
Mit Ihrer allgemeinen Einverständniserklärung erlauben Sie den Forschenden, Ihre medizinischen Daten und die Proben, die während Ihres Aufenthalts am HFR entnommen wurden, zu wissenschaftlichen Forschungszwecken zu verwenden. Sie können diese rechtliche Vereinbarung, die Sie einmalig für unbestimmte Zeit unterzeichnen, jederzeit widerrufen.
- Das gesammelte Material wird anonymisiert: Ihre Identität und Ihre Daten sind durch das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) geschützt.
- Das Formular ist in fünf Sprachen erhältlich (auf Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch und Portugiesisch). Sie können das entsprechende Formular auf dieser Seite herunterladen oder in den medizinischen Sekretariaten anfordern.
- Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt wird Ihnen Ihre allfälligen Fragen gerne beantworten.
Wie kann ich mein Einverständnis abgeben?
Wenn Sie einverstanden sind, dass Ihre Daten und Proben für Forschungszwecke verwendet werden, brauchen Sie nur das Formular in der Sprache Ihrer Wahl auszufüllen, es zu unterschreiben und in einem medizinischen Sekretariat abzugeben oder es zusammen mit einer Kopie eines Ausweises (ID oder Pass) an die angegebene Kontaktadresse auf dieser Seite zu schicken.
Wo finde ich das Formular?
- Sie können es auf dieser Seite in der Sprache Ihrer Wahl herunterladen/ausdrucken
- Das medizinische Sekretariat der HFR-Abteilung, in der Sie sich befinden, gibt es Ihnen ab
Wie kann ich mein Einverständnis widerrufen?
Sie können das Formular „Révocation / Widerruf / Revoca” ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und es entweder einem medizinischen Sekretariat abgeben oder es zusammen mit einer Kopie eines Ausweises (ID oder Pass) an die angegebene Kontaktadresse auf dieser Seite zu schicken. Sobald wir das Formular erhalten haben, werden Ihre Daten und Proben nicht mehr für Forschungszwecke verwendet.
Wenn Sie Fragen haben, uns Ihre Einverständniserklärung per Post schicken oder aber Ihr Einverständnis widerrufen möchten, dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Sekretariat Medizinische Direktion
Die Daten werden im Spital gespeichert und gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Nur autorisiertes Spitalpersonal, z. B. die für die Behandlung des Patienten zuständigen Ärztinnen und Ärzte, haben in identifizierter Form Zugang zu diesen Daten und Proben. In Bezug auf den Schutz der Daten im Rahmen der Forschung gelten die gleichen Rechte wie im Rahmen der Patientenbetreuung, insbesondere das Recht auf Zugang zu persönlichen Daten. Im Rahmen eines Forschungsprojekts werden die Daten und Proben verschlüsselt oder anonymisiert.
- Der Begriff «verschlüsselt» bedeutet, dass alle persönlichen Angaben (z. B. Name oder Geburtsdatum) durch einen Code ersetzt werden. Der Codierungsschlüssel, mit dem ermittelt werden kann, welcher Code welcher Person entspricht, wird von jemandem, der nicht am Forschungsprojekt beteiligt ist, sicher verwahrt. Personen, die nicht im Besitz des Codierungsschlüssels sind, können die Patientin oder den Patienten nicht identifizieren. Die Mehrzahl der Forschungsprojekte verwendet codierte Daten, insbesondere wenn sie gesundheitsrelevante Ergebnisse für die beteiligten Personen liefern können.
- «Anonymisiert» bedeutet, dass die Verbindung zwischen dem biologischen Material oder den zugehörigen Daten und dem Individuum dauerhaft getrennt wird. Nach dem Gesetz gelten Daten als anonym, wenn sie nicht ohne unverhältnismässigen Aufwand mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht werden können. Grundsätzlich ist es nicht mehr möglich, die betroffene Person zu identifizieren, auch wenn eine absolute Anonymität nicht garantiert werden kann. Sobald die Daten und Proben anonymisiert wurden, kann die betroffene Person ihre Zustimmung zur Verwendung dieser Daten und Proben nicht mehr zurücknehmen. Sie kann auch nicht über Forschungsergebnisse informiert werden, die für ihre Gesundheit relevant sind. Ebenso werden Proben oder anonymisierte Daten im Falle eines Widerrufs der Zustimmung nicht vernichtet.
Die Daten und Proben können von Forscherinnen und Forschern verwendet werden, welche die Genehmigung der zuständigen Forschungsethikkommission erhalten haben. Forschungsprojekte werden am HFR oder in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Institutionen (z. B. anderen Spitälern oder Universitäten) und privaten Einrichtungen (z. B. Pharmaunternehmen) in der Schweiz oder im Ausland durchgeführt. Die Übermittlung von Daten oder Proben ins Ausland zu Forschungszwecken ist nur möglich, wenn die Datenschutzbedingungen im Zielland mindestens gleichwertig zu denen in der Schweiz sind. Jedes Forschungsprojekt, bei dem Ihre Daten oder Proben verwendet werden, muss die Genehmigung der zuständigen Forschungsethikkommission haben.
Ihre biologischen Proben werden in Biobanken gelagert. Diese gewährleisten die ordnungsgemässe Verwaltung der Proben und ihre Verknüpfung mit den Daten im Patientendossier. Diese Proben und Daten können sowohl für die medizinische Versorgung als auch zu Forschungszwecken verwendet werden. Biobanken unterstehen diversen Sicherheits- und Qualitätsvorgaben.
Ihre Daten werden im Spital gespeichert und gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Nur autorisiertes Spitalpersonal, z. B. die für die Behandlung des Patienten zuständigen Ärztinnen und Ärzte, haben in identifizierter Form Zugang zu den Daten und Proben. Im Rahmen eines Forschungsprojekts werden die Daten und Proben verschlüsselt oder anonymisiert.
Die mit Ihren Proben und Daten durchgeführte Forschung wird in der Regel keine individuellen Informationen zu Ihrer Gesundheit ergeben. In seltenen Fällen können jedoch in Bezug auf Behandlungs- oder Präventionsmassnahmen relevante Ergebnisse ermittelt werden. In diesem Fall werden Sie informiert. Wenn Sie keine solchen Informationen erhalten möchten, können Sie sich an die Medizinische Direktion wenden.
Wenn Sie durch die Unterzeichnung des Formulars zum Widerruf der Einverständniserklärung Ihre Zustimmung zurückziehen, werden alle Ihre für die Forschung bestimmten Daten und Proben, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen, vernichtet. Sie stehen dann nicht mehr für neue Forschungsprojekte zur Verfügung.
Die Forschungsprojekte werden am HFR oder in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Institutionen (z. B. anderen Spitälern oder Universitäten) und privaten Einrichtungen (z. B. Pharmaunternehmen) in der Schweiz oder im Ausland durchgeführt. Die Übermittlung von Daten oder Proben ins Ausland zu Forschungszwecken ist nur möglich, wenn die Datenschutzbedingungen im Zielland mindestens gleichwertig zu denen in der Schweiz sind. Jedes Forschungsprojekt, bei dem Daten oder Proben verwendet werden, muss die Genehmigung der zuständigen Forschungsethikkommission haben.
Das Gesetz schliesst die Kommerzialisierung von Daten und Proben aus. Es entsteht also kein finanzieller Nutzen für Sie oder das Spital.
Nein, denn das Gesetz schliesst die Kommerzialisierung von Daten und Proben aus. Es entsteht also kein finanzieller Nutzen für Sie oder das Spital.
Sie können das Formular „Révocation / Widerruf / Revoca” ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und es entweder einem medizinischen Sekretariat abgeben oder es zusammen mit einer Kopie eines Ausweises (ID oder Pass) an die angegebene Kontaktadresse auf dieser Seite zu schicken.
Sie können sich auch an das medizinische Sekretariat Ihrer behandelnden Abteilung wenden oder bei der Medizinischen Direktion des HFR einen Antrag stellen.
Sobald wir das Formular erhalten haben, werden Ihre Daten und Proben nicht mehr für Forschungszwecke verwendet.
Das Formular zur allgemeinen Einverständniserklärung wurde in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG, SR 810.30) verfasst. Es wurde von der Commission cantonale d’Ethique de la Recherche sur l’être humain (CER-VD) im April 2020 validiert.
- Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche (Humanforschungsverordnung, HFV)
- Organisationsverordnung zum Humanforschungsgesetz (Organisationsverordnung HVG, OV-HFG)
- Kantonale Ethikkommission Bern (KEK Bern)
- Gesundheitsgesetz (GesG)
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
- Schweizerische Vereinigung der Forschungsethikkommissionen (swissethics)
- Swissethics links
- Swiss Biobanking Platform (SBP)
- WMA-Deklaration von Helsinki – Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen
- Deklaration von Taipei – Forschung mit Gesundheitsdaten- und Biobanken