Besuche unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt

Aufgrund der Stabilisierung der Zahl der Ansteckungen und Spitalaufenthalte im Zusammenhang mit COVID-19 hat das Kantonsarztamt einer Lockerung der Besuchsregeln in Spitälern und Geburtshäusern zugestimmt. Ab Dienstag, 15. Dezember dürfen Patientinnen und Patienten, die nicht oder nicht mehr an COVID-19 erkrankt sind, unter klar definierten Bedingungen Besuche von Angehörigen empfangen.