Lockerungen für Besuche in den Spitälern und Kliniken des Kantons Freiburg, Beibehaltung der Maskenpflicht für Personal mit Patienten- und Bewohnendenkontakt

Ab Freitag 1. April, werden in den Spitälern und Kliniken des Kantons Freiburg die Einschränkungen für Besuche bei Patientinnen und Patienten, die nicht an COVID-19 leiden, aufgehoben. Die Hygiene- und Schutzmassnahmen bleiben jedoch in Kraft, die Maskenpflicht gilt ab 12 Jahren. Nach wie vor keinen Besuch erhalten dürfen COVID-19-Patientinnen und -Patienten. In den Pflegeheimen bleiben einige Massnahmen bestehen.