FAQ
Sie benötigen eine von Ihrem behandelnden Arzt unterschriebene Verordnung für Ergotherapie. Kontaktieren Sie die Abteilung Ergotherapie telefonisch und teilen Sie uns mit, für welche Leistung Sie einen Termin vereinbaren möchten.
Bitte melden Sie sich bei der Patientenaufnahme am HFR Freiburg – Kantonsspital oder am Hauptempfang der anderen Standorte.
- In Billens: Stock E
- In Freiburg: Nehmen Sie den gelben Lift ins 1. Untergeschoss (U) und wenden Sie sich an das Sekretariat der Abteilung Physiotherapie und Ergotherapie.
- In Meyriez-Murten: Erdgeschoss
- In Riaz: Poliklinik
Schicken Sie Ihre Bewerbung an fgntrf@u-se.puhc.rf-h@segats .
Grundsätzlich dauert ein Behandlungstermin 30 oder 45 Minuten. Für die Massanfertigung einer Orthese kann der Termin bis zu zwei Stunden dauern.
Der Ergotherapeut wird mit Ihnen entscheiden, wie viele Behandlungstermine notwendig sind. Es kann eine neue Verordnung beantragt oder die Behandlung schon vor den verordneten Behandlungsterminen abgeschlossen werden.
Physio- und Ergotherapie ergänzen sich oft. Deshalb sind beide Behandlungen notwendig, wenn sie verschrieben wurden. Die Therapeuten erklären Ihnen die Eigenheiten Ihrer Behandlung.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf:
www.ergotherapie.ch
Nehmen Sie Ihre Verordnung für Ergotherapie oder Ihre Orthesen mit.
Ergotherapie wird von der Grundversicherung (KVG), der Unfallversicherung (UVG) oder der Invalidenversicherung (IV) übernommen.
Alle Standorte des HFR nehmen Studierende auf, die in Lausanne einen Bachelor in Ergotherapie absolvieren.
Schülerinnen und Schüler, die eine Fachmaturität erlangen, und Schüler der Fachmittelschule werden von jedem Standort einmal jährlich aufgenommen.
Schnupperpraktika werden regelmässig durchgeführt. Schreiben Sie an fgntrf@u-se.puhc.rf-h@segats .