FAQ

Ich bin minderjährig und möchte einen Termin bei einem Frauenarzt, ohne dass meine Eltern davon erfahren. An wen soll ich mich wenden?

Bist du zwischen 12 und 16 Jahre alt und hast Fragen zur Periode, zu Sexualität und Verhütung? Leidest du unter bestimmten Beschwerden und wagst nicht, deinen Eltern oder deinem Arzt davon zu erzählen? Unsere Spezialisten der Jugendsprechstunde sind dafür da, dich zu beraten, zu informieren und zu behandeln. Das Einverständnis deiner Eltern ist für diese Sprechstunde nicht erforderlich; ausserdem ist das Gespräch vertraulich, das heisst, es erfährt niemand davon, ausser dein Leben sei aus irgendeinem Grund in Gefahr. In diesem Fall ist der Arzt rechtlich verpflichtet, deine Eltern oder deinen gesetzlichen Vertreter zu informieren. Die Rechnung für diese Sprechstunde wird auf deinen Namen ausgestellt, aber wir können dafür sorgen, dass die Behandlung vertraulich bleibt.

Ich möchte immer vom selben Arzt behandelt werden. Was muss ich tun?

Die Kaderärztinnen und -ärzte bieten Privatsprechstunden an, die Wartezeit für einen Termin ist dabei jedoch etwas länger.

Die ambulanten Sprechstunden im Notfall werden von den Abteilungsärzten nach einem bestimmten Rotationsplan durchgeführt; hier können wir Ihnen leider nicht garantieren, dass Sie von Ihrem Arzt behandelt werden.

Wenn ich am HFR behandelt werde, wird mein Frauenarzt über mein Patientendossier informiert?

Wenn Sie von Ihrem Gynäkologen für eine Untersuchung, eine Behandlung oder einen Eingriff ans HFR überwiesen werden, erhält er danach einen Bericht und Ihr Dossier. Ferner informieren wir ihn, wenn Sie am HFR notfallmässig behandelt werden.

Möchten Sie, dass ihre Behandlung am HFR vertraulich bleibt, kündigen Sie dies bitte den Mitarbeitenden des Gynäkologie-Empfangs an.

Ich wurde schon einmal am HFR behandelt, muss ich nun die ganzen Aufnahmeformalitäten erneut vornehmen?

Wenn Sie in der Abteilung Gynäkologie behandelt wurden, gilt Ihr Dossier vom 1. Januar bis 31. Dezember desselben Jahres. Hat Ihre Behandlung daher im laufenden Jahr stattgefunden, müssen Sie die Aufnahmeformalitäten nicht erneut erledigen und können sich direkt zum Empfang der Abteilung Gynäkologie begeben. Sind Sie schwanger geworden, wurden Sie in einer anderen Abteilung betreut oder fand Ihr letzter Termin oder Ihre letzte Behandlung vor dem 1. Januar statt, bitten wir Sie, sich bei der Patientenaufnahme anzumelden, bevor Sie sich in die entsprechende Abteilung begeben.

Im Zweifelsfall rufen Sie im Sekretariat der Gynäkologie an.