FAQ

Ich wünsche eine Ernährungsberatung, wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Um mit unseren Mitarbeitenden einen Termin zu vereinbaren, benötigen Sie eine Ernährungsberatungs-Verordnung Ihres behandelnden Arztes oder Spezialisten:

Verordnungsformular

Sobald Sie über eine ärztliche Verordnung verfügen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Ich habe einen Termin, was muss ich jetzt tun?

Am Tag Ihres Termins melden Sie sich für die Aufnahmeformalitäten bei der Patientenaufnahme. Dort werden Sie gebeten, einen Ausweis, Ihre Versicherungskarte und die Verordnung Ihres Arztes vorzuweisen. Daraufhin werden Sie in unsere Abteilung weiterverwiesen.

Wo muss ich mich melden, wenn ich das erste Mal in die Ernährungsberatung komme?

Nachdem Sie die Aufnahmeformalitäten erledigt haben, begeben Sie sich wie folgt in unsere Abteilung:

  • HFR Billens: Melden Sie sich beim Hauptempfang und nehmen Sie danach den Lift ins Stockwerk F.
  • HFR Freiburg – Kantonsspital: Nehmen Sie den gelben Lift ins Stockwerk H (7. Stock) und melden Sie sich beim Sekretariat.
  • HFR Meyriez-Murten: Melden Sie sich beim Hauptempfang, der Ernährungsberater wird Sie abholen.
  • HFR Riaz: Melden Sie sich beim Hauptempfang, der Ernährungsberater wird Sie abholen.
  • HFR Tafers: Melden Sie sich beim Hauptempfang, der Ernährungsberater wird Sie abholen.
Wie lange dauert ein Termin bei der Ernährungsberatung?

Der erste Termin dauert normalerweise eine Stunde, weitere Termine eine halbe Stunde.

Wird die Ernährungsberatung von der Krankenkasse bezahlt?

Die Grundversicherung (KVG) übernimmt gewisse ärztlich verordnete Ernährungsberatungen.

Ich möchte ein Schnupperpraktikum in einer Abteilung für Ernährungsberatung machen. Was muss ich tun?

Alle Informationen zu unseren Praktika finden Sie auf der Website des Berufsbildungszentrums Pflege.

Berufsbildungszentrum Pflege

Wie kann ich mich zur Ernährungsberaterin oder zum Ernährungsberater ausbilden lassen?

Um Ernährungsberater/in zu werden, müssen Sie an einer Fachhochschule (z. B. Bern oder Genf) einen Bachelor of Science in Ernährung und Diätetik absolvieren.

www.berufsberatung.ch

www.gesundheit.bfh.ch

Was ist der Unterschied zwischen einem Ernährungsberater und einem Ernährungscoach, ­spezialisten, -fachmann usw.?

In der Schweiz ist „Ernährungsberater/in eine geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die über eine entsprechende Fachhochschulausbildung bzw. einen Bachelor verfügen. Der Lehrgang umfasst Erkenntnisse aus den Natur- und Sozialwissenschaften, Medizin, Lebensmitteltechnologie, Küchentechnik und Pädagogik. Ausgebildete Ernährungsberaterinnen und -berater sind im Schweizerischen Verband der Ernährungsberater/innen SVDE zusammengeschlossen und verpflichten sich zur regelmässigen Fortbildung sowie zur Einhaltung der in der Berufsordnung festgehaltenen ethischen Grundsätze. Sie sind berechtigt, krankenkassenpflichtige Leistungen zu erbringen, sofern diese ärztlich verordnet wurden.

Alle anderen Bezeichnungen – Ernährungscoach, -spezialist, -fachmann usw. – sind nicht durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geschützte Titel. Personen mit diesen Berufsbezeichnungen verfügen oft über Ausbildungen, die nicht entsprechend geregelt sind. Ihre Dienstleistungen werden von der Grundversicherung nicht vergütet.