Unser Pflegeleitbild
Die Klinik für Pädiatrie stellt die hospitalisierten Kinder und Jugendlichen ins Zentrum ihrer Aufmerksamkeit und ihrer Organisation. Daher stützt sich unser Pflegeleitbild auf die „Europäische Charta für Kinder im Krankenhaus“ und unser Pflegekonzept. Das Pflegeleitbild trägt dabei den örtlichen Gegebenheiten der Klinik Rechnung.
Unser Pflegeleitbild beruht auf vier Grundsätzen. Ziel ist es, dem Kind und seiner Familie eine optimale Betreuung zu bieten:
- Aufnahme des Kindes und seiner Familie: „Das HFR steht allen Personen offen, die Pflege benötigen, und überweist sie an jene Struktur, die sich am besten für ihren Gesundheitszustand eignet.“
- Regelmässige, dem Kind und seiner Familie angepasste Information: „Das HFR arbeitet und kommuniziert transparent und in einem Klima des Vertrauens.“
- Respekt vor der Einzigartigkeit des Kindes und seiner Familie: „Die Dienstleistungen des HFR beruhen auf gemeinsamen ethischen Prinzipien. Die behandelte Person wird ganzheitlich wahrgenommen, ihr Glaube und ihre Werte werden respektiert und sie wird in den Behandlungsprozess einbezogen.“
- Ständige Fortbildung des Pflegepersonals: „Das HFR beteiligt sich aktiv an der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung seiner Mitarbeitenden.“
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Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebensogut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.
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Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.
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Bei der Aufnahme eines Kindes ins Krankenhaus soll allen Eltern die Mitaufnahme angeboten werden, sie sollen ermutigt und es soll ihnen Hilfe angeboten werden, damit sie beim Kind bleiben können. Eltern dürfen daraus keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbussen entstehen. Um an der Pflege ihres Kindes teilnehmen zu können, müssen Eltern über die Grundpflege und den Stationsalltag informiert und ihre aktive Teilnahme daran soll unterstützt werden.
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Kinder haben wie ihre Eltern das Recht, ihrem Alter und ihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden. Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, die ihre gesundheitliche Betreuung betreffen, einbezogen zu werden.
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Jedes Kind soll vor unnötigen medizinischen Behandlungen und Untersuchungen geschützt werden.
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Kinder sollen gemeinsam mit anderen Kindern betreut werden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben. Kinder sollen nicht in Erwachsenenstationen aufgenommen werden. Für Besucher dürfen keine Altersgrenzen festgelegt werden.
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Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht und die ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und Schulbildung gibt. Die Umgebung soll den Bedürfnissen der Kinder entsprechend geplant und eingerichtet sein und über das entsprechende Personal verfügen.
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Kinder haben das Recht auf Betreuung durch Personal, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen.
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Kontinuität in der Pflege kranker Kinder soll durch ein möglichst kleines Team sichergestellt werden.
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Kinder müssen mit Takt und Verständnis behandelt und ihre Intimsphäre muss jederzeit respektiert werden.
„Das Recht auf bestmögliche medizinische Behandlung ist ein fundamentales Recht, besonders für Kinder.“ UNESCO