FAQ

Ich stehe kurz vor einem Spitalaufenthalt. Soll ich die Medikamente, die ich normalerweise einnehme, mitbringen?

Denken Sie daran, die Medikamente mitzubringen, die Sie regelmässig einnehmen. Sie können uns auch einfach eine entsprechende Liste abgeben. Die mitgebrachten Medikamente geben Ihrem Arzt im Spital wertvolle Informationen über Ihren Gesundheitszustand, und aufgrund dieser zusätzlichen Informationen kann die Medikamentenverordnung für die Dauer Ihres Aufenthaltes optimiert werden.

Warum sind die Medikamente, die ich während meines Spitalaufenthaltes erhalte, nicht die gleichen wie jene, die ich zu Hause habe?

Das HFR verfügt über die 750 gängigsten oder geläufigsten Wirkstoffe in verschiedenen galenischen Formen (Tabletten, Kapseln, Tropfen, Sirup, usw.). Dieses Sortiment wird von der Arzneimittelkommission des HFR bestimmt. Zu dieser Kommission gehören Ärzte, Vertreter des Pflegeteams und der Spitalpharmazie. Die Medikamente werden sorgfältig nach Kriterien der Wirksamkeit, des Nutzens und der Wirtschaftlichkeit ausgewählt. Auch die Sicherheit ist ein zentrales Auswahlkriterium, ebenso wie die verschiedenen auf dem Markt verfügbaren Formen (flüssig, in Kapselform, usw.). Es ist also möglich, dass eines Ihrer Medikamente durch ein Produkt aus dem Sortiment des HFR ersetzt wird. In der Regel enthält dieses aber den gleichen oder einen gleichwertigen Wirkstoff derselben therapeutischen Klasse. Wenn Sie das Spital verlassen, verschreiben wir Ihnen wieder Ihre gewöhnlichen Medikamente.

In der Sprechstunde hat mir mein Arzt ein Medikament verschrieben. Kann ich es direkt in der Spitalapotheke des HFR abholen?

Nein, das ist nicht möglich. Laut Gesundheitsgesetz des Kantons Freiburg dürfen Spitalapotheken keine Medikamente direkt an Patienten abgeben und sind nicht für ein allgemeines Publikum geöffnet.

Welche Qualitätslabels trägt die Spitalpharmazie?

Die Spitalpharmazie des HFR verfügt über eine Herstellungsbewilligung des Kantons und eine Grosshandelsbewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic. Wir werden regelmässig inspiziert und müssen strenge Qualitätskriterien einhalten.

Ausserdem sind wir vom Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse als Weiterbildungsstätte der Kategorie A für Spitalpharmazie anerkannt.

Ich interessiere mich für den Beruf der Pharma-Assistentin EFZ. Kann ich meine Lehre in der Spitalpharmazie des HFR absolvieren?

Nein, das ist nicht möglich. Gemäss der geltenden Gesetzgebung muss die Lehre in einer öffentlichen Apotheke (Offizin) absolviert werden.