Praktische Informationen
Nutzen Sie die letzten Wochen Ihrer Schwangerschaft, um Ihren Eintritt in die Geburtenabteilung vorzubereiten. Denken Sie beim Packen Ihres Spitalkoffers auch an die Dokumente für die Aufnahmeformalitäten und an Kleider für Sie und Ihr Kind.
Ihre Aufnahme
Eltern, die in der Schweiz geheiratet haben
- Original des Familienausweises (die rote Hülle ist nicht zwingend nötig) oder des Familienbüchleins, damit das Zivilstandsamt die entsprechenden Änderungen vornehmen kann
- Wohnsitzbestätigung des Vaters und der Mutter (Original, nicht älter als sechs Monate)
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung (nur für Ausländerinnen und Ausländer)
- Kopie von Identitätskarte oder Pass des Vaters und der Mutter
- Krankenversicherungskarte der Mutter
- Dokumente der Privat- oder Halbprivatversicherung (falls Sie diese abgeschlossen haben)
Unverheiratete Paare Schweizer Vaterschaftsanerkennung
- Krankenversicherungskarte der Mutter
- Dokumente der Privat- oder Halbprivatversicherung (falls Sie diese abgeschlossen haben)
- Bei einer Vaterschaftsanerkennung durch das Zivilstandsamt des Kantons Freiburg: vollständiges Dossier, das Sie vom Zivilstandsamt erhalten haben
Vaterschaftsanerkennung eines anderen Schweizer Zivilstandsamts
- Wohnsitzbestätigung des Vaters und der Mutter (Original, nicht älter als sechs Monate)
- Kopie von Identitätskarte oder Pass des Vaters und der Mutter
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung (nur für Ausländerinnen und Ausländer)
Ausländische Vaterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsanerkennung (Original)
- Wohnsitzbestätigung des Vaters und der Mutter (Original, nicht älter als sechs Monate)
- Kopie von Identitätskarte oder Pass des Vaters und der Mutter
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung (nur für Ausländerinnen und Ausländer)
Alleinerziehende Mütter ohne Vaterschaftsanerkennung
- Wohnsitzbestätigung (Original, nicht älter als sechs Monate), um die Geburt des Kindes der Wohngemeinde der Mutter mitzuteilen
- Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (nur für Ausländerinnen)
- Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes
- Krankenversicherungskarte
- Dokumente der Privat- oder Halbprivatversicherung (falls Sie diese abgeschlossen haben)
Ausländische Eltern, die im Ausland geheiratet haben
- Wohnsitzbestätigung des Vaters und der Mutter (Original, nicht älter als sechs Monate)
- Kopie von Identitätskarte oder Pass des Vaters und der Mutter
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung des Vaters und der Mutter
- Krankenversicherungskarte der Mutter
Ihr Aufenthalt
Für die Mutter
Für den Vater
Fürs Baby
Während des Spitalaufenthalts stellt das HFR die Babykleidung zur Verfügung.
Für den Austritt benötigen Sie :