Aufgabenbereich 144
Aufgabenbereich 144
- Annahme sämtlicher Sanitätsnotrufe des Kantons Freiburg, des Kantons Jura, des Bezirks Broye-Vully und einiger Grenzgebiete des Kantons Bern
- Alarmierung der erforderlichen Rettungsmittel (Ambulanzen, Helikopter, Ärzte usw.)
- Alarmierung der Partnerorganisationen
- Gewährleistung des Dienstes in beiden offiziellen Sprachen des Kantons 24/24 Stunden
- Erteilen von Anweisungen (Erste Hilfe) am Telefon zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen
- Regulation der verschiedenen sanitätsdienstlichen Auskunftsdienste